Opferentschädigung

Die Opferentschädigung – eine wichtige Möglichkeit, als Opfer eine Wiedergutmachung zu erlangen>

Der Opferschutz im Strafverfahren ist ein sehr komplexer Vorgang. Die Strafverteidigung hat sich dem Wandel der Zeit angepasst in eine Täterverteidigung und eine Opferverteidigung!

Er beinhaltet drei wesentliche Aspekte:

  • Die rechtliche Stellung des Opfers im Strafprozess
  • Die emotionale Wiedergutmachung bzw. Genugtuung
  • Die Opferentschädigung außerhalb des Strafverfahrens

Hier (link zu dem Artikel: Opfer von Straftaten) finden Sie eine grundsätzliche Darstellung der Stellung des Opfers im Strafverfahren. Und an einer anderen Stelle (link zum Blog) erfolgt eine weitergehende Auseinandersetzung mit den mutmaßlichen Opfern.

Warum man so wenig über die Rechte eines Opfers im Strafverfahren weiß?

In vielen Diskussionen in der Öffentlichkeit und Medien wird oft festgestellt, dass sich der Strafprozess angeblich ausschließlich mit dem Angeklagten beschäftige und das Opfer in jeder Hinsicht unter den Tisch falle. Auch wird immer wieder in der Gesetzgebungspolitik über weitergehende Rechte des Opfers debattiert. Dabei ist der Opferschutz mittlerweile eine gesamteuropäische Angelegenheit geworden. Aufgrund der EU-Richtlinie zum Opferschutz sind auch auf dieser Seite die Menschenrechte erweitert worden. Das Strafverfahren ist längs bei einem Täter-Opfer-Strafrecht angekommen.

Das europäische Menschenrecht hat Einzug im strafprozessualen Opferschutz erlangt!

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, dass das mutmaßliche Opfer wenig Beachtung im Strafprozess findet, hat sich aus Strafverteidigungssicht das Gegenteil etabliert. Obwohl der Strafprozess als Teil des öffentlichen Rechts der Schaffung oder Wiederherstellung von Rechtsfrieden dient, ist mittlerweile die Genugtuung bzw. Wiedergutmachung auf der Opferseite ein wesentlicher Teil des Strafverfahrens und auch der öffentlichen Schaffung von Rechtsfrieden geworden.

Die aktive Beteiligung des mutmaßlichen Opfers an dem Werdegang des Strafverfahrens ist bis heute ein unterschätztes, psychologisches Element der Trauma-Verarbeitung.

Abzuraten ist mutmaßlichen Opfern allerdings davon, im Strafprozess ihre persönliche Fehdenzug zu führen oder zu hohe Erwartungen an die Maßnahmen des Gerichts nach der erwarteten Fasson zu stellen. Ratsam ist dagegen, sich einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin zu nehmen, um sich durch die komplexen Vorgänge führen zu lassen und die eigenen Wünsche praktikabel in das Verfahren zu kanalisieren.

Was heißt das nun – wie kann ich meine eigenen Rechte als Opfer im Prozess wahrnehmen?

Dazu bieten sehr viele Opferschutzorganisationen Beratung und Hilfe an. Auf Tagungen solcher Organisationen fällt jedoch leider immer wieder auf, dass die Strafverteidigung als Feindbild in ein zwielichtiges Feld gestellt wird. Oder zumindest wird dieses versucht. Die Erfahrung zeigt jedoch ganz deutlich:

Opferschutz ist nur möglich, wenn man mit der Strafverteidigung in einen kommunikativen Prozess eintritt!

Was sich dahinter verbirgt, ist das Rezept, dass in der Rechtskanzlei Dr. Kraus für jedes Strafverfahren individuell geschrieben und erarbeitet wird. Dazu braucht es die aktive Beteiligung des Opfers genauso, wie eine umfassende Einarbeitung in die konkreten Gegebenheiten.

Eine erste Beratung kann jedem Opfer helfen, klarere Linien für das weitere Verfahren zu finden.

Das Opferentschädigungsgesetz ist ein wichtiges Element. Es birgt aber die Gefahr, dass die eigentlich im Strafprozess zu erfolgende emotionale Genugtuung, plötzlich in einen langandauernden Prozess vor dem Sozialgericht mündet. Opfer beschäftigen sich somit weiter über viele Monate oder Jahre mit dem Geschehenen und können es oft nicht loslassen.