Verwaltungsverfahren

Was hat das Verwaltungsverfahren mit Asterix und Obelix in Rom zu tun?

Wer in Berlin das Wort Verwaltung hört, denkt sofort an Terminkunde und stundenlange Wartezeiten in den städtischen Bürgerämtern.

Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren

Asterix dagegen musste in Rom zwölf Aufgaben lösen und die achte Aufgabe bestand darin im „Haus, das Verrückte macht“ den Passierschein Nr. 38 zu besorgen.Da dort keiner der Beamten sich für zuständig erachtete, erfand Asterix den Passierschein A39 aus dem Rundschreiben B65 und machte sämtliche Beamte des Hauses verrückt, die einer nach dem anderen durchs Gebäude zogen, um herauszufinden, was es mit diesem unbekannten Papier auf sich hat. Dabei ergatterte Asterix dann im Chaos den Passierschein A38.

Das Verwaltungsverfahren und die Beamten haben sich bis heute nicht verändert, ergo, oftmals ist niemand zuständig.

Ist der Anwalt/die Anwältin daher Beherrscher/in des Chaos’ von außen?

Ganz so schlecht soll hier allerdings nicht über Verwaltungsbeamte geredet werden, denn in der täglichen Arbeit der Kanzlei hat sich gezeigt, dass eine gute Kommunikation mit Behörden oft ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg ist. Meist handelt es sich jedenfalls um Ermessensentscheidungen, so dass die anwaltliche Arbeit u.a. im Vortragen von Ermessensgründen zugunsten des Mandanten besteht.

Was gehört beispielsweise zum Verwaltungsverfahren?

  • Zuwendungen öffentlicher Förderungen (z.B. Stiftungen oder LOTTO)
  • der Zugang zur Schule oder Universität
  • In Verkehrssachen die Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Im Medizinstrafrecht (z.B. Abrechnungsbetrug) der Widerruf der Approbation oder die Entziehung der vertragsärztlichen Zulassung nach dem SGB V
  • Bei Bußgeldern gegen Gewerbetreibende die Gewerbeuntersagung oder Eintragung in das Gewerbezentralregister
  • Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Diskriminierung die Ungleichbehandlung von Menschen
  • Bei der strafrechtlichen Verurteilung von Beamten die disziplinarrechtlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Aufhebung des Dienstverhältnisses