Verwaltung und Familiensachen

Warum das Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldverfahren auch als „kleines Strafverfahren“ bezeichnet werden kann?

Ordnungswidrigkeiten kennt man aus dem Verkehr – beispielsweise, wer bei Rot über die Ampel fährt oder wenn mal wieder ein Blitzmarathon ist. Bei einem Verstoß gegen die Normen des Verkehrsrechts bekommt man ein Bußgeld. Die Gesetzesverletzung wird also mittels einer kleineren Geldbuße geahndet, und zwar zunächst ohne eine gerichtliche Verhandlung, nämlich einfach durch den Erlass eines Bußgeldbescheides.

Die Verfolgung eines Verstoßes liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde – also, gänzlich anders, als im Strafverfahren.

In welchen Gebieten bekommt man Bußgelder?

Man findet Bußgeldvorschriften praktisch überall

beispielsweise in

  • arbeitsrechtlichen Nebengesetzen
  • im Medienrecht
  • in Umweltsachen
  • im Tierschutzbereich
  • natürlich in Verkehrssachen
  • bezüglich der Haltung und Führung von LKWs
  • bei nachbarschaftlicher Lärm- oder Immissionsbelästigung
  • im Gaststättengewerbe
  • im Medizinproduktebereich
  • in Normen des Gesellschaftsrechts
  • im Gewerberecht
  • Schulrecht etc

Bußgeldverfahren haben meist auch Auswirkungen auf anderen Verwaltungsvorgänge. So kann beispielsweise, die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden entsagt und seine Gewerbeerlaubnis mittels Bescheid entzogen werden. Oder, es wird geprüft, ob jemand noch zum Führen eines Kfz im Straßenverkehr geeignet ist bzw. die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Familiensachen

Was sind daher die 7 Hauptprobleme des Familienrechts?

Die rechtlichen Probleme, die anwaltlich zu bewältigen sind, kann man wie folgt in Gruppen zusammenfassen:

  • Eheverträge oder Verträge zwischen unehelichen Lebensgemeinschaften
  • Patienten- und Betreuungsverfügungen
  • Scheidung und Versorgungsausgleich / Rechte in der Trennung
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Regelungen zu den Kindern, inklusive Aufenthalt und Sorgerecht
  • Unterhaltsfragen und sozialrechtliche Probleme des Elternunterhalts
  • Gewaltschutzfragen und einstweilige Verfügungen vom Familiengericht